AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung bzw. Bestätigung.
  2. Die Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden bzw. entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, diesen wird vorsorglich widersprochen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden sie die Grundlage für alle weiteren Geschäfte im Rahmen künftiger Geschäftsbeziehungen.

II. Widerrufsrecht

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, konkret ab Ausstellung der Auftragsbestätigung.
  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. ein mit Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

III. Folgen des Widerrufs

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschl. der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für Rückzahlungen verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während des Widerrufsrechts beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

IV. Angebote und Angebotsunterlagen

  1. Die Eltec Vest GmbH stellt dem Kunden ausschließlich freibleibende Angebote aus. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts – und Maßangaben sind nur maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Eine von der Eltec Vest GmbH bereitgestellt Wirtschaftlichkeitsrechnung dient lediglich der groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV- Anlage und/oder Batteriesystems. Die Berechnung kann nur eine Orientierung über die mögliche Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch usw. ein und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG).
  3. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches die Eltec Vest GmbH innerhalb von einer Woche durch Zusendung oder Übergabe einer Auftragsbestätigung annehmen kann.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, an allen von ihm hergestellten Produkten das Firmenzeichen anzubringen, ab dem Zeitpunkt der Beauftragung das Bauschild gut sichtbar am Baukörper anzubringen.

V. Lieferung und Montage

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit und der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netzanschlussbegehren). Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Für Verzögerungen infolge Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und Fälle höherer Gewalt sowie verzögerte Lieferungen durch Vorlieferanten hat der Auftragnehmer nicht einzustehen.
  2. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen des Auftragnehmers, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen oderden Vertrag nach Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist kündigen. Für den Fall der Kündigung steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz seiner im Hinblick auf den Vertrag getätigten Aufwendungen zu.
  3. Voraussetzung für die Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Auftraggeber sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Überprüfung sowie der Geeignetheit des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil der von der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Darüber hinaus sichert der Auftraggeber zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.
  4. Die Eltec Vest GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachpfannen oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen, oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
  5. Für die Durchführung der Montage erforderliche Vorarbeiten, Nacharbeiten und Ausrüstungen sind durch den Auftraggeber zu stellen, sofern diese nicht explizit Bestandteil des Leistungsumfangs sind. Hierzu gehörend insbesondere ein LAN-Anschluss und eine Potential- ausgleichsschiene in der Nähe des Stromkastens, falls benötigt ein Baugerüst sowie eventuell anfallende Erd-, Verputz oder Malerarbeiten.
  6. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung nur für die von ihm selbst am Bau ermittelten Maße.
  7. Die Eltec Vest GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es

VI. Gefahrübergang und Übergabe bzw. Abnahme

  1. Die Gefahr geht mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung, so hat der Auftraggeber sie binnen 12 Werktagen durchzuführen, sofern eine andere Frist nicht vereinbart ist.
  2. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile besonders abzunehmen. Dasselbe gilt für andere Teile der Leistung, wenn diese durch die Fortführung derArbeiten der Prüfung und Feststellung entzogen Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  3. Für die Anzeige offensichtlicher Mängel durch den Auftraggeber gilt eine Ausschlussfrist von 4 Wochen. Danach ist der Auftraggeber mit allen Mängelrechten für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.

VII. Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller

  1. Die Eltec Vest GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die Eltec Vest GmbH verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kunde ist verpflichtet die Ware vom Spediteur entgegenzunehmen, auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und die Kaufsache bis zur vollständigenZahlung des Kaufpreises pfleglich zu Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  2. Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vondem Eigentumsvorbehalt zu Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

IX. Rechtsgültigkeit

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Die wirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

 

Stand: 01.08.2021